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Haus- und Saunaordnung

Stand: 19. November 2021

§ 1 – Geltungsbereich
(1) Unsere Haus- und Saunaordnung gilt für die Inanspruchnahme der von uns angebotenen Haus- und Saunaleistungen.

(2) Diese Ordnung gilt sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 – Zweck der Haus- und Saunaordnung

Die Haus- und Saunaordnung dient der Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Gewährleistung einheitlicher Verhaltensweisen zur Harmonisierung des Saunabetriebs.

§ 3 – Verbindlichkeit
(1) Mit Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Gast diese Ordnung an.

(2) Das Personal der Parksauna Treveris Thermen GmbH übt das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals zur Regelung des Saunabetriebs sind Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Haus- und Saunaordnung besteht die Möglichkeit den Gast des Hauses zu verweisen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Beträge oder Stornierung fälliger Leistungen.

 

§ 4 – Öffnungszeiten, Preise

(1) Die Öffnungszeiten sowie die gültige Preisliste werden offen ausgehangen.

(2) Über die Öffnungszeiten hinaus besteht kein Anspruch auf Verbleib in den Räumlichkeiten. Sofern im Einzelfall ein längerer Verbleib durch das Personal ermöglicht wird, so ist dies eine reine Kulanz und unverbindliche Entscheidung. Ein Rechtsanspruch entsteht dadurch nicht.

(3) Eine Erstattung von Eintrittskarten, Gutscheinen, Mehrwertkarten erfolgt grundsätzlich nicht.

(4) Gutscheine unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist.

(5) Ausgenommen sind Gutscheine, die aufgrund einer besonderen Preisaktion derart stark rabattiert sind, dass eine Aufrechterhaltung der Leistung nur unter Einschränkung der zeitlichen Gültigkeit erfolgen kann. In diesem Fall wird beim Erwerb darauf hingewiesen, dass der Gutschein einer kürzeren Gültigkeitsdauer unterliegt und das Datum des Erwerbs auf dem Gutschein vermerkt. Über den Gültigkeitszeitraum hinaus bieten wir jedoch eine Verrechnung derart an, dass wir den Wert des Besuchs des Gutscheins mit dem aktuell gültigen Tagespreis verrechnen.

Zur Verdeutlichung: Ein Gutschein in Form einer 10er-Rabattkarte zum Preis von 100,- € enthält noch zwei offene Saunabesuche, ist jedoch nicht mehr gültig. Jeder Besuch hat somit einen Wert von 10,- €. Nach Ablauf der verkürzten Gültigkeitsdauer ist der Gast nicht mehr dazu berechtigt einen Eintritt in die Sauna zum Preis von 10,- € zu verlangen. Es wird vielmehr der tagesaktuelle Preis fällig. Von diesem ziehen wir den Gegenwert eines Besuchs ab. Der Besucher erhält aufgrund seines abgelaufenen Gutscheins mithin noch den Wert eines Besuchs erstattet. Dies ist möglich bis alle Besuche auf der Rabattkarte erschöpft sind oder die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren eingetreten ist.

(6) Die Gültigkeitsdauer der unter (5) genannten Gutscheine kann bis zum Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist verlängert werden, wenn ein Nachweis durch ärztliches Attest erbracht wird, dass der Besuch aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war.

§ 5 – Zutritt

(1) Der Besuch steht grundsätzlich jeder Person frei, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Es können jedoch nachfolgende Einschränkungen gelten.

(2) Für Kinder unter Vollendung des 16. Lebensjahres ist ein Besuch nur unter Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt.

(3) Gästen, die sich nicht sicher eigenständig fortbewegen können, ist der Zutritt nur mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

(4) Der Zutritt ist Personen untersagt, die

(a) unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

(b) die Tiere mit sich führen,

(c) die an einer übertragbaren Krankheit oder offenen Wunden leiden.

§ 6 – Verhaltensregeln

(1) Jeder Gast hat die guten Sitten zu beachten. Ferner ist jeder Gast dazu angehalten, alles ihm/ihr Zumutbare zu unternehmen, die Sicherheit und Ordnung des Saunabetriebs zu unterstützen.

(2) Der Gast hat die Einrichtung und Leihgegenstände pfleglich zu behandeln.

(3) Vor der Nutzung der Sauna sind alle Gäste verpflichtet, sich zu reinigen.

(3) Die Saunabereiche sind textilfreie Bereiche. Innerhalb der Saunen ist eine geeignete Unterlage zu verwenden, damit Schweiß nicht auf das Holz kommt.

(4) Die Benutzung von Musikinstrumenten, Ton- oder Bildwiedergabegeräte ist nur gestattet, wenn dadurch keine anderen Gäste gestört werden. Maßstab ist die Einschätzung des Personals. Ferner ist eine Nutzung nur in ausgewiesenen Bereichen möglich; auf keinen Fall ist eine Nutzung innerhalb der Saunen gestattet.

(5) Die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten die Ton- oder Bild-/Filmaufnahmefunktionen besitzen, ist nur gestattet, wenn gewährleistet wird, dass keine Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen erfolgen können und keine Störung durch das Telefon/anderen elektronischen Geräts bzw. dessen Benutzung erfolgt. Maßstab ist die Einschätzung des Personals. Ferner ist eine Nutzung nur in ausgewiesenen Bereichen möglich; auf keinen Fall ist eine Nutzung innerhalb der Saunen gestattet.

(6) Jeder Gast hat eine erhöhte Aufmerksamkeit zu beachten. Durch nasse, feuchte oder seifige Böden besteht ein erhöhtes Rutschrisiko. Die Nutzung rutschfesten Badeschuhen wird angeraten.

(7) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt. Wir bieten jedem Gast die hauseigene gastronomische Versorgung an.

(8) Zerbrechliche Gegenstände dürfen nicht im Saunabereich mitgeführt werden.

(9) Rauchen ist ausdrücklich nur im Außenbereich gestattet. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten (Verdampfersysteme).

(10) Reservieren von Liegen oder Stühlen durch Auflage persönlicher Gegenstände wie z.B. Handtüchern ist nicht gestattet.

(11) Sexuelle Handlungen sind ausdrücklich nicht gestattet. Ferner sind alle zärtlichen Berührungen nach Möglichkeit zu unterlassen.

§ 7 – Haftung

(1) Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

(2) Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Saunaeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist. Die Haftungsbeschränkung
nach (1) gilt auch für die auf den Einstellplätzen der Sauna abgestellten Fahrzeuge.

(3) Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Sauna zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den
Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

(4) Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

§ 8 – Besondere Verhaltensregeln innerhalb der Anlage
(1) Die Benutzung der Saunen ist nur textilfrei gestattet. Es ist eine geeignete Sitz- oder Liegeunterlage zu verwenden.

(2) Ruheliegen und Gastronomiebereich dürfen nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badehandtuch verwendet werden.

(3) In Ruheräumen müssen sich Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.

(4) Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.

(5) Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.

(6) Saunaaufgüsse werden ausschließlich automatisch durchgeführt. Gäste dürfen keine Aufgüsse durchführen.

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